Beiträge

  • Wir legen großen Wert auf eine frische und gesunde Küche.

    Aus diesem Grund streben wir gemeinsam mit unseren Hauswirtschafterinnen eine vitaminreiche Vollwerternährung an, welche unter saisonalem Einfluss, stets abwechslungsreich bleibt.

    Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit beziehen wir unsere Lebensmittel regional. Einmal wöchentlich bieten wir zertifiziert reines Fleisch (ausschließlich Geflügel oder Rind) an. Darüber hinaus werden strenge Vorgaben während der Aufzucht-, Schlachtung-, Zerlegung und Herstellung sowie kurze Transportwege eingehalten.

    Zur Deckung unserer Kosten fallen aktuell folgende Beiträge an:

    1. Allgemeiner Beitrag
    Für Mitglieder unseres Vereins werden 2 Beiträge pro Monat fällig. Aktuell betragen diese 25 Euro Mitgliedsbeitrag sowie 65 Euro Essensbeitrag. Diese Beiträge sind pro Mitglied zu bezahlen. Wenn wir mehr als 2 Kinder einer Familie in unseren Kindertageseinrichtungen betreuen, entfällt der Mitgliedsbeitrag für das 3. und jedes weitere Kind.
     
    2. Ausnahme während der Eingewöhnungszeit
    Im ersten Monat der Betreuung von neuen Mitgliedern muss nur der Mitgliedsbeitrag entrichtet werden. Ab dem 2. Monat wird zusätzlich der Essensbeitrag fällig.
     
    3. Zahlungsweise
    Der Verein zieht seit dem 3. Monat 2022 alle regulären Beiträge per Lastschrift von seinen Mitgliedern ein. Ausgenommen davon sind rückständige Beiträge. Diese sind vom Mitglied selber an den Verein per Überweisung zu zahlen. Als Verwendungszweck muss Folgendes verwendet werden:
    (Mitgliedsvorname, Nachname) – Beitragsrückstände
     
    4. Säumige Beiträge
    Beiträge, welche nicht per Lastschrift eingezogen werden können, werden angemahnt. Die Mahnung umfasst die offenen Beiträge, Mahngebühren sowie ggf. Rücklastschriftgebühren. Die Mahnstufen neben den Beträgen beschreiben die Anzahl, wie oft ein Betrag angemahnt wurde. Sollte ein Betrag in Mahnstufe 4 kommen, wird dem Mitglied/Kind der Zutritt zum Betreuungsangebot in unseren Kitas verwehrt. Dieser Zutritt wird erst wieder gestattet, wenn alle Beiträge und die entstandenen Gebühren bezahlt wurden. Weitere Schritte wie der Rechtsweg zur Einklagung der Beiträge können folgen.
     
    5. Beitragsunterstützung durch „Bildung und Teilhabe“ BUT
    Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass durch die Stadt / Arbeitsamt, die Essensbeiträge übernommen werden. Das Antragsformular händigen die jeweiligen Kitaleitungen aus. Durch eine Übernahme der Essensbeiträge bleibt die Pflicht, dass diese gezahlt werden, auch weiterhin beim Mitglied. Somit ist das Mitglied dafür verantwortlich, das
    – bei Antragstellung die Vereinsverwaltung über die Antragsstellung informiert wird.
    – bei Antragsbescheinigung die Verwaltung eine Kopie dieser erhält und somit über den Zeitraum der Bewilligung informiert wird.
    – bei erneuter Bewilligung die Verwaltung ebenfalls eine Kopie dieser erhält, um den verlängerten Zeitraum zu erfassen.
    Ein Abweichen von dem hier beschriebenen Vorgehen hat zur Folge das bewilligte Bildung und Teilhabe Anträge vom Verein nur für den „Regulären“ Zeitraum von 6 Monaten bis 12 Monaten bzw., wie im Bescheid bewilligt, berücksichtigt werden. Danach wird der Essensbeitrag wieder per Lastschrift eingezogen. Irrtümer und ggf. Rücklastschriften, welche durch das Versäumnis des Mitglieds entstehen, sind von diesem zu tragen.